Veröffentlichung der Gesamtunterlagen zum Planfeststellungsänderungsverfahren
Für das Bauvorhaben A66 Riederwaldtunnel liegt der Planfeststellungsbeschluss des damaligen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 6. Februar 2007 vor, der zuletzt durch den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2019 – VII-1-61-k-04# (2.054g) geändert wurde.
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Frankfurt, hat für das o. a. Bauvorhaben gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1, 73 HVwVfG die Durchführung eines weiteren Planänderungsverfahrens zur Erlangung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung beantragt.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit wird der geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit vom 26. August bis 25. September 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik: Menü / Veröffentlichungen und Digitales / Öffentliche Bekanntmachungen / Verkehr / Straßen“ veröffentlicht (https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/verkehr/strassen).
Verfahrensführer für das Anhörungsverfahren ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Anfragen sind während des Zeitraums der Veröffentlichung der Planunterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, E-Mail: pststelle(at)rpda.hessen.de) zu richten.
Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die geänderten Planunterlagen über die o. g. Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt und das UVP-Portal des Landes Hessen (https://www.uvp-verbund.de/he) zugänglich gemacht (§ 20 Abs. 2. S. 2 UVPG).