Planänderungsbeschluss zur artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung unterzeichnet
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat am 24. Oktober 2025 einen Planänderungsbeschluss zum Bau des Riederwaldtunnels erlassen. Damit wird eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die geschützte Käferart Heldbock erteilt und die Voraussetzung geschaffen, um die noch ausstehende Rodung im Fechenheimer Wald sowie den Weiterbau des Tunnels fortzusetzen.
Die Autobahn GmbH des Bundes hat den Beschluss am 19. November 2025 erhalten.
Wir werden den Beschluss zunächst prüfen und die Umsetzung vorbereiten.
Aktuell steht noch nicht fest, ob die Rodung bereits in der Fällperiode 2025/26 durchgeführt wird.