Allgemeinverfügung zur Sperrung des Sicherheitsbereichs im Fechenheimer Wald

Die Allgemeinverfügung zur Sperrung des Sicherheitsbereichs im Fechenheimer Wald gem. § 16 Abs. 3 des HWaldG ist am 10.1.23 durch die Stadt Frankfurt am Main in ihrem Amtsblatt veröffentlicht worden und damit ortsüblich bekannt gemacht.
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Die Untere Forstbehörde (HessenForst) hat die o.g. Allgemeinverfügung erstmals am 6.1.2023 auf ihrer Website veröffentlicht.
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Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt ist ebenfalls die Waldsperrung und Sperrung von nicht öffentlichen Straßen, Waldwegen und Grundstücken für das Betreten und jede Benutzungsart gemäß § 16 Abs. 2 HWaldG durch die Autobahn GmbH des Bundes veröffentlicht worden. Diese Anzeige wurde erstmals am 31.12.2022 auf der Website der Autobahn GmbH des Bundes veröffentlicht.