Fachgutachterliche Bewertung zum Vorkommen des Heldbockkäfers im Fechenheimer Wald liegt vor

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Im August 2022 wurde eine Meldung bekannt, die auf ein aktuelles Vorkommen des geschützten Eichenheldbockkäfers hinwies. Daraufhin haben wir den planfestgestellten Rodungsbereich, ebenso wie den Fechenheimer Wald westlich der Vilbeler Landstraße, erneut auf ein mögliches Käfervorkommen untersuchen lassen.

Im August hatte der Kreisverband Frankfurt des BUND Naturschutz Landesverband Hessen e. V. der Oberen Naturschutzbehörde und der Autobahn GmbH des Bundes Filmmaterial zukommen lassen, das auf ein aktuelles Vorkommen des geschützten Eichenheldbockkäfers hinwies. Dies hat uns veranlasst, den planfestgestellten Rodungsbereich, ebenso wie den Fechenheimer Wald westlich der Vilbeler Landstraße, erneut auf ein mögliches Käfervorkommen untersuchen zu lassen.

Bereits 2015 war der Bestand an Käfern im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß der FFH-Richtlinie durch einen anerkannten Käferspezialisten erfasst worden. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Anzeichen für ein Vorkommen des Heldbocks im Fechenheimer Wald.

Zur Klärung des vom BUND aufgeworfenen Sachverhaltes wurde nun durch renommierte Fachgutachter ein weiteres Gutachten (Download der Unterlagen) erstellt. Die Gutachter führten hierzu zunächst eine Bestandsaufnahme durch und bewerteten dann im Wesentlichen die potenziell als Lebensraum geeigneten Bäume. Ein Käfervorkommen wurde angenommen, wenn eine Besiedelung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden konnte.

Die fachgutachterliche Bewertung stellte fest, dass eine Verbreitung dieser Käferart inzwischen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und demnach im Rahmen des betrachteten Bauvorhabens theoretisch eine Gefährdung des Käfers nach § 44 BNatSchG* eintreten könnte.

*Dieser Artikel dient dem Schutz besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und Pflanzenarten.

Die Orte einer möglichen Verbreitung lassen sich jedoch lokal eingrenzen. Außerhalb dieser Stellen besteht ein konfliktfreier Rodungsbereich. Die Lage der Baustraßen wird daher so angepasst, dass sie ausschließlich innerhalb dieses konfliktfreien Bereiches verlaufen. Für die Herstellung der Baustraßen werden also keine Bäume gefällt, die für den Käfer als Lebensraum geeignet sind.

In der Folge kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass durch die aktuelle Beschränkung der Rodung auf den konfliktfreien Bereich eine Schädigung des Käfervorkommens ausgeschlossen werden kann. Die Fällung weiterer Bäume, die als käfergeeignet identifiziert wurden, wird nicht in der aktuellen Fällperiode erfolgen. Für sie sind weitere Untersuchungen erforderlich, um eine geeignete Vorgehensweise festzulegen.